Seit 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Ich führe Sie strukturiert durch den gesamten Prozess, von der Befragung bis zur Evaluation.
Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, wo Arbeitsinhalte, Organisation, soziale Beziehungen oder Arbeitsumgebung Menschen dauerhaft überfordern.
Richtig umgesetzt wird sie zur Grundlage für wirksame Maßnahmen: weniger Ausfälle, weniger Konflikte, bessere Führung. Und Sie sind bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde gut vorbereitet.
Ja. Nach § 5 ArbSchG muss jeder Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen, ausdrücklich auch psychische Belastungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Das hängt von Größe und Struktur Ihres Unternehmens ab. Im Erstgespräch schätzen wir den Zeitrahmen gemeinsam ein.
Über Tagessätze, abhängig von Umfang und Anzahl der zu befragenden Mitarbeitenden. Sie erhalten vorab ein klares Angebot.
Ergebnisse werden so ausgewertet und dargestellt, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.
Fünf Fragen, ein Ergebnis mit den nächsten sinnvollen Schritten. Unverbindlich.